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   BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04   

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https://dejure.org/2004,9936
BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04 (https://dejure.org/2004,9936)
BayObLG, Entscheidung vom 22.12.2004 - 2Z BR 181/04 (https://dejure.org/2004,9936)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 2Z BR 181/04 (https://dejure.org/2004,9936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiserhebungsgebot des Gerichts bei Wohnungseigentumssachen; Notwendigkeit eines Gutachtens über Trittschallschutz; Anspruch auf Schallschutz als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 15; ; WEG § 21 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12 § 15; WEG § 21 Abs. 1, Abs. 3
    Beweiserhebungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweiserhebungspflicht in Wohnungseigentumssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 26.09.2003 - 2Z BR 25/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen die Gemeinschaft bei Gefährdung von

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04
    Für die Anfechtung des negativen Eigentümerbeschlusses ist bei dieser Sachlage ohne weiteres ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen (vgl. BGHZ 152, 46/51 f.; BayObLG Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03 Umdruck S. 10/11).

    Das wäre nur anders, wenn die von den Antragstellern vertretene Rechtsposition offenkundig unhaltbar wäre (vgl. BayObLG WuM 2002, 330; WE 1999, 199; WuM 1994, 571/572), ein derartiger Anspruch also offensichtlich nicht besteht (BayObLG Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03 Umdruck S. 11/12).

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04
    Für die Anfechtung des negativen Eigentümerbeschlusses ist bei dieser Sachlage ohne weiteres ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen (vgl. BGHZ 152, 46/51 f.; BayObLG Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03 Umdruck S. 10/11).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04
    a) Antragsberechtigt ist auch der Antragsteller zu 3. Denn unabhängig davon, ob sein Sondereigentum durch die behaupteten Beeinträchtigungen des Gemeinschaftseigentums im Bereich des Supermarkts ebenfalls betroffen ist oder nicht, hat er jedenfalls einen Individualanspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung (§ 21 Abs. 1 und 4 WEG; vgl. BGHZ 156, 19/22).
  • BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04
    e) Grundsätzlich entspricht es einer ordnungsmäßigen Verwaltung, zur Sicherung eines möglichen Schadensersatzanspruchs wegen Beschädigung von Gemeinschaftseigentum, wozu die Schallisolierung gehört (BGH NJW 1991, 2480/2481; OLG Hamm FGPrax 2001, 142), die Einleitung eines Beweisverfahrens zu beschließen.
  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 57/01

    Selbständiges Beweisverfahren als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung -

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04
    Das wäre nur anders, wenn die von den Antragstellern vertretene Rechtsposition offenkundig unhaltbar wäre (vgl. BayObLG WuM 2002, 330; WE 1999, 199; WuM 1994, 571/572), ein derartiger Anspruch also offensichtlich nicht besteht (BayObLG Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03 Umdruck S. 11/12).
  • OLG Hamm, 15.03.2001 - 15 W 39/01

    Wohnungseigentum - Ersetzung des Bodenbelags durch Fliesen - Verringerung des

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04
    e) Grundsätzlich entspricht es einer ordnungsmäßigen Verwaltung, zur Sicherung eines möglichen Schadensersatzanspruchs wegen Beschädigung von Gemeinschaftseigentum, wozu die Schallisolierung gehört (BGH NJW 1991, 2480/2481; OLG Hamm FGPrax 2001, 142), die Einleitung eines Beweisverfahrens zu beschließen.
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04
    c) Das Landgericht hat verfahrensfehlerhaft weder die frühere noch die derzeitige Verwalterin am Verfahren beteiligt (vgl. BayObLGZ 2003, 174/175; 2004, 31/33 f.).
  • BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 99/02

    Beteiligung des entlasteten Verwalters am Verfahren über Anfechtung des

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04
    c) Das Landgericht hat verfahrensfehlerhaft weder die frühere noch die derzeitige Verwalterin am Verfahren beteiligt (vgl. BayObLGZ 2003, 174/175; 2004, 31/33 f.).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 18/94

    Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04
    Das wäre nur anders, wenn die von den Antragstellern vertretene Rechtsposition offenkundig unhaltbar wäre (vgl. BayObLG WuM 2002, 330; WE 1999, 199; WuM 1994, 571/572), ein derartiger Anspruch also offensichtlich nicht besteht (BayObLG Beschluss vom 26.9.2003, 2Z BR 25/03 Umdruck S. 11/12).
  • BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der

    Auszug aus BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04
    Daran ändert nichts, dass das Gericht der feiwilligen Gerichtsbarkeit nicht grundsätzlich an Beweisanträge der Beteiligten gebunden ist (BayObLGZ 1979, 232/237).
  • OLG Köln, 10.12.1990 - 16 Wx 134/90

    Wohnungseigentum-Kein Stimmrecht des Bauträgers bei Beweissicherungsverf.

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